Losach-Kochelsee-Moore Nebel, © Tourist Information Kochel am See, Fotograf: Th. Kujat

Landschaftsschutz am Kochelsee

Landschaftsschutz- Der Natur zu Liebe.

Die Loisach-Kochelsee-Moore

Liebe Urlauber und Naherholer,

Die Moorlandschaft zwischen Loisach und Kochelsee entstand in der Würmeiszeit vor mehr als 15000 Jahren. Seit mehr als 1000 Jahren werden diese Gebiete landwirtschaftlich genützt.

Es entstanden die blumenreichen Streuwiesen im Bereich des Niedermoores. Gleichzeitig sind die ausgedehnten Feuchtgebiete Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind. Mehr als 200 Vogelarten kommen als Gast- und Brutvögel in diese Moorgebiete.  Die meisten Vögel legen in diesem Gebiet ihre Eier direkt auf dem Wiesengrund. Die Gelege und Jungvögel sind deshalb direkt gefährdet. Querfeldein-Wandern oder das Aufstöbern und Aufschrecken der brütenden Vögel, z. B. durch freilaufende Hunde, führen zu Brutverlust und gefährden die Arten zusätzlich. Am Kochelsee sind die in der Karte orange eingezeichneten Ufer- und Schilfzonen für die Vögel besonders wichtig. Bitte schwimmen und surfen Sie dort nicht und befahren Sie diese Bereiche zu keiner Jahreszeit.

Brutzeit zwischen 20 .März bis 15. Juli

In dieser Zeit liegt die Ankunft der Vögel und die Aufzucht der Jungvögel. Bis sie flügge sind verzichten die Grundstückbesitzer auf eine Bewirtschaftung von Wiesen und Feldern in den Schutzgebieten.

Gleichzeitig ist insbesondere Verboten

  • Hunde frei laufen zu lassen
  • die gekennzeichenten Wege zu verlassen
  • zu reiten
  • Ball zu spielen oder Sport zu treiben
  • zu zelten oder zu lagern
  • Feuer anzumachen

Bitte denken Sie auch daran:

Landwirtschaftlich genutzte Wiesen dürfen in der Zeit des Aufwuchses nur auf den vorhandenen Wegen betreten werden. (Artikel 25, Bayer. Naturschutzgesetz).

Die Naturschutzwacht, die Bergwacht und die Polizei sind mit der Überwachung der Verbote beauftragt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro belegt werden.

Rücksichtnahme gilt auch für Wassersportler: Die in der Karte orange eingezeichneten Flachwasserzonen und Schilfufer dürfen zum Schutz der Vögel zu keiner Jahreszeit befahren werden!Kochelsee Karte Wassersportler