Tourist Information Kochel a. See
Bahnhofstr. 23
82431 Kochel a. See
Tel: +49 (0)8851-338
Der Kochelsee liegt am Fuße des Herzogstands. Das südliche Ufer wird durch eine steil abfallende Felswand begrenzt. Das nördliche Ufer läuft flach in einen Schilfgürtel aus. Er bietet mit seinen mehr als 1 km Uferlänge ein hervorragendes Angelangebot. Dies gilt für den Renkenfischer, den Karpfenfreund oder den Dämmerungsfischer auf Aal, Rutte und Schleie. Auch die Raubfischfans kommen an der speziell ausgewiesenen Blinkerstrecke am Südufer auf ihre Kosten.
Bahnhofstr. 23
82431 Kochel a. See
Tel: +49 (0)8851-338
Fläche: 595 ha
Größte Tiefe bei Vollstau: ca. 67 m
Fangzeit:
01. Mai bis 30.September
Montag bis Freitag 6:00 bis 22:00 Uhr vom Ufer, 6:00 bis 14:00 Uhr vom verankerten Kahn, Sa., So. & Feiertag 06:00 bis 22:00 Uhr Ufer und Kahn
Schonmaße:
Renke 28 cm, Regenbogen- und Bachforelle 30 cm, Seeforelle und Hecht 60 cm, Saibling und Schleie 30 cm, Karpfen 35 cm, Äsche 38 cm. Für alle übrigen Fischarten gelten die Schonmaße aus den staatlichen Fischereibestimmungen.
Erlaubter Tagesfang:
4 Edelfische (Edelfische: Hecht, Renke, Äsche, Zander, Saibling, alle Arten von Forellen), andere Arten sind frei.
Erlaubte Fangmittel:
Zwei Handangeln mit je drei Anbissstelle oder eine Handangel mit fünf Anbissstellen.
Köder:
Gefischt werden darf mit Wurm oder Nymphe im ganzen Kochelsee. Mit Blinker und Kunstköder sowie Fliegenfischen nur auf der ausgewiesenen Blinkerstrecke (vom Seniorenheim "Seehof" in Kochel a. See bis zur Felsenkellerbucht am Rautende) vom Ufer aus.
Preise:
Tageskarte: 13,00 €
7-Tages-Karte: 40,00 €
Saisonkarte: 220,00 €
- Alle Angaben ohne Gewähr -
Ausgabestellen für Erlaubnisscheine finden Sie hier
Länge: 3 km ab Kochelseeauslauf flußabwärts bis Brunnenbach
Durchschnittsbreite: 30 m
Fangzeit:
01. Mai bis 30. September (Inhaber einer Saisonkarte bis 15. Oktober)
täglich, 06:00 bis 20:00 Uhr
Fischarten:
Äsche, Bach- und Regenbogenforelle, Huchen, Hecht, Barbe, Weißfischarten
Schonmaße:
Karpfen 35 cm, Schleie 26 cm, Hecht 60 cm, Regenbogen- und Bachforelle 30 cm, Äsche 38 cm, Renke 30 cm, Saibling 25 cm, Seeforelle 60cm, Huchen 90 cm, Aal 40 cm, Zander 55 cm. Bei allen anderen Fischarten sind die staatlichen Schonmaße und -zeiten einzuhalten.
Erlaubte Fangmittel:
Gefischt werden darf mit künstlicher Fliege und künstlichem Köder vom Kochelsee Auslauf bis Brunnenbach bei Ort auf einer Länge von 3 km.
Preise:
Tageskarte 15,00€
7-Tages-Karte 60,00 €
Saisonkarte 250,00 €
- Alle Angaben ohne Gewähr -
Ausgabestellen für Erlaubnisscheine finden Sie hier
VORAUSSETZUNGEN:
Für den Erwerb eines Erlaubnisscheines (Angelkarte) ist ein gültiger, staatlicher Fischereischein erforderlich.
Jahresfischereischein (3 Monate gültig): Für ausländische Gäste (ohne
Wohnsitz in Deutschland) im Rathaus Kochel a. See oder Tourist Information Walchensee mit Personalausweis/Reisepass, aktuellem Passbild & Nachweis über die Befähigung zum Angeln im Heimatland. Weitere Informationen finden Sie hier